Das Bundesgesetz zur kommunalen Wärmeplanung, das am 1. Januar 2024 in Kraft trat, verpflichtet alle Kommunen, bis spätestens 30. Juni 2028 einen Wärmeplan vorzulegen.
Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Planungsinstrument, das Städte und Gemeinden dabei unterstützt, die Wärmeversorgung in ihrem Gebiet nachhaltig, effizient und klimafreundlich zu gestalten. Sie ist besonders relevant im Hinblick auf die Energiewende und das Ziel, Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor zu reduzieren.
Ziele der kommunalen Wärmeplanung:
Aufgaben der Ortsgemeinde
Die Ortsgemeinde als unterste Verwaltungseinheit hat in der kommunalen Wärmeplanung vor allem folgende Aufgaben:
- Bestandsanalyse
- Ermittlung der aktuellen Wärmebedarfe und Verbrauchsdaten (z. B. Gebäudebestand, Wärmequellen wie Heizungen).
- Identifikation bestehender Infrastrukturen (Fernwärme, Gasnetze etc.).
- Erhebung von Energiequellen (lokale Potenziale wie Solarthermie, Geothermie, Biomasse oder Abwärme).
- Potenzialanalyse
- Analyse von Potenzialen zur Nutzung erneuerbarer Energien (Solarenergie, Windkraft, Biomasse, Geothermie etc.).
- Bewertung der Effizienzpotenziale (z. B. durch Gebäudedämmung oder den Einsatz effizienterer Heizsysteme)
- Ziele definieren
- Festlegung langfristiger Ziele für die Wärmewende.
- Orientierung an übergeordneten Klimazielen des Bundes oder der Länder (z. B. Klimaneutralität bis 2045)
Hierzu wurde über die Verbandsgemeinde Rhein-Mosel die Erstellung eines kommunalen Wärmeplans beauftrag, der seit dem 09.12.2024 vorliegt.
Wo stehen wir?
Links
- Website der Verbandsgemeinde Rhein-Mosel zu diesem Thema
- Kommunalrichtlinie zur Kommunalen Wärmeplanung