Stellungnahme zum Prüfbericht über die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Ortsgemeinde Kobern-Gondorf

Die FWG Kobern-Gondorf-Dreckenach begrüßt ausdrücklich den vorliegenden Prüfbericht der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz vom 30.05.2025 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung unserer Ortsgemeinde. Der Bericht stellt aus unserer Sicht eine fundierte und wichtige Grundlage dar, um die Strukturen, Abläufe und finanziellen Rahmenbedingungen kritisch zu hinterfragen und weiterzuentwickeln. Insbesondere die zu Beginn des Berichts aufgeführten Kennzahlenvergleiche bieten einen hervorragenden Ansatz, um eine fundierte Stärken-Schwächen-Analyse für die Ortsgemeinde aufzubauen.

Bevor wir jedoch über diese strategische Weiterentwicklung sprechen, müssen wir den IST-Zustand objektiv betrachten. Aus Sicht der FWG läuft die Zusammenarbeit zwischen der Ortsgemeinde und der Verbandsgemeindeverwaltung aktuell nicht in allen Bereichen rund. Die FWG hält es daher für zwingend erforderlich, in einem ersten Schritt Gespräche zu führen, um Missverständnisse auszuräumen, Erwartungshaltungen zu diskutieren und klare Spielregeln für die Zusammenarbeit festzulegen. Hierbei muss insbesondere geklärt werden, welche Rolle die ehrenamtlichen Ratsmitglieder im Verhältnis zu den hauptamtlichen Mitarbeitern der Verbandsgemeinde einnehmen.

Um die bestehenden Defizite in der Kommunikation zu verdeutlichen, möchten wir zwei konkrete Beispiele aus der jüngeren Praxis anführen:

  1. Beispiel „Stille Post“:
    Im Rahmen der aktuellen Haushaltsberatung wurde festgestellt, dass geplante Investitionen im Haushaltsentwurf fehlten. Der Grund: Informationen von Abteilung A der Verbandsgemeinde lagen dem Ortsbürgermeister nicht vor, um diese an Abteilung B weiterzugeben. Eine direkte Kommunikation zwischen den Abteilungen A und B innerhalb der Verbandsgemeinde erfolgt nicht. Aber genau dies würde Arbeit einsparen, Zeit gewinnen und potenziellen Fehler (Stille Post) vermeiden – eine klassische Win-Win-Situation für alle Beteiligten.
  2. Beispiel „Fehlende Zuständigkeit“
    In einem zeitkritischen Sachverhalt lieferte die Verbandsgemeinde eine aus Sicht einzelner Ratsmitglieder unzureichend fundierte Antwort. Es stellte sich heraus, dass der Ortsbürgermeister die Anfrage an die falsche Stelle in der Verbandsgemeinde adressiert hatte und die eigentlich zuständige Fachabteilung nichts von der Anfrage wusste. Wir fragen uns, warum eine nicht zuständige Stelle eine Stellungnahme abgibt, ohne die fachliche Klärung intern herbeizuführen. Es wäre deutlich zielführender, wenn falsch adressierte Anfragen hausintern sofort an die zuständige Stelle weitergeleitet würden, um die Bearbeitungsqualität zu erhöhen. Auch hier könnte eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten geschaffen werden.

Die FWG betont, dass die Türen für die notwendigen Gespräche offenstehen. Um den Prozess anzustoßen, wird dem Protokollführer ein Positionspapier der FWG übergeben, in dem sechs konkrete Vorschläge beschrieben sind, wie eine verbesserte Zusammenarbeit aussehen könnte.

Gerade weil uns an einer konstruktiven Zusammenarbeit gelegen ist, liefert der vorliegende Prüfbericht wertvolle Impulse, um überfällige Prozessoptimierungen nun gemeinsam anzustoßen. Die darin aufgezeigten Defizite sind für uns kein Selbstzweck der Kritik, sondern der notwendige Kompass für eine zukunftsorientierte Haushaltsführung. Um den Rahmen dieser Stellungnahme zu wahren, möchten wir exemplarisch auf drei wesentliche Anmerkungen des Berichts eingehen, die den unmittelbaren Handlungsbedarf verdeutlichen:

  1. Zeitgerechte Erstellung des Haushaltes:
    Diese Anmerkung liegt im elementaren Interesse der Ortsgemeinde. In diesem Jahr wird der Haushalt erst im Mai beschlossen und wird erst Mitte des Jahres rechtskräftig. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass die Gemeinde bei Investitionen fast ein halbes Jahr handlungsunfähig ist. Für den Haushalt 2027 sollte die Vorgabe der Kommunalaufsicht, eine Einreichung bis zum 01.12. dieses Jahres zwingend angestrebt werden. Wenn wir durch die oben beschriebenen internen Abstimmungen Zeit sparen, ist dieses Ziel durchaus realistisch.
  2. Vertragsmanagement:
    Auch diese Feststellung der Prüfung sollte zeitnah umgesetzt werden. Wir schlagen vor, einen Online-Ordner anzulegen, in dem alle wichtigen Vereinbarungen rechtssicher hinterlegt werden. Dies ist für eine fundierte Ratsarbeit unerlässlich, um den Informationstransfer über die Legislaturperioden hinweg sicherzustellen.
  3. Interne Leistungsverrechnung: Dieses Thema muss seitens der Verbandsgemeinde proaktiv aufgenommen werden. Abrechnungen, wie etwa die Leistungen bezüglich der Trägerschaft des Kindergartens, sollten transparent dem gesamten Gemeinderat zur Verfügung gestellt werden. Eine ausschließliche Einsichtnahme im Rahmen des Rechnungsprüfungsausschusses wird einer transparenten Leistungsverrechnung nicht gerecht.

Losgelöst von diesen Beispielen sollten aus Sicht der FWG alle Feststellungen des Berichts sukzessive abgearbeitet werden. Damit zeitnah messbare Ergebnisse für unsere Gemeinde sichtbar werden, wäre die Erstellung und Abarbeitung der Punkte nach einer Prioritätenliste hilfreich, Wir bitten, diese Stellungnahme sowie unser Positionspapier zur Verbesserung der Zusammenarbeit als Anlage zum Ratsprotokoll aufzunehmen.

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